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Seit mehr als zwei Jahren begleitet uns die BITV. Und wir sie. Inzwischen ist viel Traffic die Datenleitung heruntergeflossen. Emsige Exegeten haben die einzelnen Kapitel seziert, Lücken, Unstimmigkeiten und Relikte aufgespürt sowie aufwendige Vergleiche mit den Ur-Texten der WCAG angestellt. Nun erwarten wir voller Sehnsucht die Verkündigungen der Web Accessibility Initiative (WAI). Doch das Neue Testament läßt auf sich warten. Und damit auch die Reformation der BITV.
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft.
So die BITV im Wortlaut. In der viel zu selten gelesenen Begründung zur BITV lesen wir ergänzend:
Da sich die technischen Möglichkeiten ständig weiter entwickeln, wird die Verordnung unter Beteiligung der Verbände behinderter Menschen regelmäßig überprüft werden, um ggf. neuere Entwicklungen, die weitere Barrieren abbauen, zu berücksichtigen.
Dort werden auch Indikatoren genannt, an denen sich die renovierte BITV orientieren wird:
Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern– ist viel zu schwammig gehalten. Zudem sind zwei der drei Prüfpunkte lediglich in der zweiten Reihe angesiedelt. Also AAA nach internationalem Standard.
Wie aber nun werden die Konsultationen zur BITV 2006 vonstatten gehen? Schließlich sollte es sich um einen demokratischen Akt der Willensbildung handeln, an dessen Ende technische Spezifikationen und inhaltliche Qualität in eine neue Verordnung gegossen werden.
Eine gute Nachricht. Nachdem im Frühjahr 2004 interessierten Einzelkämpfern, Verbänden und Lobbyisten irgendwie der Ansprechpartner abhanden gekommen war, wurden inzwischen die Zuständigkeiten per Erlaß geregelt. Das Bundesministerium des Innern (BMI, Abteilung IT2) hat weiterhin die Federführung und ist insbesondere für technisch-organisatorische Fragen zuständig. De facto tritt es den anstehenden Moderationsprozeß zwischen Behörden, Verbänden und anderen interessierten Parteien an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ab. Hier ist inzwischen ein kompetenter Ansprechpartner benannt, dessen Visitenkarte unter anderem die Aufgabe "Grundsatzfragen der Behindertenpolitik" anführt. Hinzu kommt das Bundesverwaltungsamt (BVA), eine Art Auskunftsstelle für das gesamte Behördenwesen, ein "Wegweiser" für die primären Adressaten der BITV, die öffentliche Verwaltung (des Bundes).
Wie verlautet, sind aktuell schon die ersten Fragebögen bei Behörden im Umlauf, um unter anderem den Status Quo und grundsätzliche Anregungen für eine Neu-Formulierung der BITV zu ergründen. (Genaugenommen geht es jedoch nicht nur um § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes, aus dem die BITV sich ja ableitet, sondern auch um § 9 = Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen und § 10 = Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken.) Die Ergebnisse werden in den 5. Behindertenbericht der Bundesregierung einfließen, der einmal pro Legislaturperiode und wahrscheinlich Anfang 2005 erscheint. Vormerken! Dieser Bericht wird sicherlich interessante Aufschlüsse über Erfolge und Defizite der BITV-Umsetzung liefern.
Wie und ob sich andere Stakeholder in den Prozeß einbringen können, ist noch nicht bekannt. Erfreulich ist indes, dass sich unter dem Dach des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (ehemals dmmv) ein reger Arbeitskreis konstituiert hat, der die Interessen der umsetzenden Dienstleister vertritt. Aktuell auf der Agenda: Planungssicherheit, Rechtssicherheit, Qualitätssicherung und Testverfahren.
Darüber hinaus ist es in einer offenen pluralistischen Gesellschaft jedem Einzelnen überlassen, sich zur Sache zu äußern. Alsdann noch einige grundsätzliche Hinweise, zu den Schwachstellen der alten BITV.
Die der BITV zu Grunde liegenden Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG), oder WAI-Richtlinien, wie sie nach der Web Accessibility Initiative oft bezeichnet werden, sind in den Paragraphen der Rechtsverordnung selbst nicht explizit genannt. Dies dürfte auch aus Gründen des Copyrights und aus rechtssystematischen Erwägungen geschehen sein. Vielmehr gehört zur BITV eine Anlage, die technische Details enthält und letztlich die inhaltliche Umsetzung der W3C-Vorlage in die deutsche Rechtssprache darstellt. Zumindest beinahe. Denn wer genauer hinschaut, wird feststellen, daß es mehr als nur sprachliche Nuancen zwischen den beiden Versionen gibt. Einige wichtige Punkte:
Dokumente zu Technologien aus, mit denen die Anforderungen der WCAG 1.0 zufriedenstellend zu erreichen sind(W3C).
Hier gestatten wir uns – und den geneigten Lesern und Leserinnen – zunächst einmal Luft zu holen. Wichtig scheint uns, darauf hinzuweisen, daß die Neuordnung des Dauer-Provisoriums BITV zwar noch auf sich warten läßt. Der technologisch-politische Komplex schickt sich indes an, erste Pflöcke einzuschlagen. Wer nicht warten will, bis die Claims abgesteckt sind, sollte also langsam das Terrain sondieren. Auf Goldadern wird er dabei allerdings kaum stoßen ...
Bildquelle der Illustration: Comic von story-boarder.de
Danke für den anregenden Bericht.
Auch AbI (http://abi-projekt.de) schläft hier nicht. So haben wir bereits gegenüber WAI zum Neuentwurf der WCAG Stellung genommen.
Auch mit den deutschen Ministerien ist unser Netzwerk im Kontakt. Wir gehen davon aus, dass hier zumindest ein Geprächskanal für die zukünftige Überarbeitung der BITV bestehen.
Zur Zeit geht es aktuell jedoch noch oft um die Interpretation der BITV vor dem Hintergrund der neueren technischen Entwicklungen.
Hier sei auch auf die BITV-NRW hingewiesen, die sich zwar auf die BITV des Bundes bezieht, aber offener für neue Technologien formuliert ist.
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