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Barrierefreies Internet Gütesiegel

Politiker sind von Natur aus Generalisten, sie haben von allem eine Ahnung. Halbwissen halt. Einen Vorwurf kann man ihnen deshalb schwerlich machen. Auch nicht Verbraucherschutzministerin Künast, die kürzlich - im Rahmen der D21-Veranstaltung "Wohin surft der Verbraucherschutz?" - Barrierefreiheit im E-Commerce forderte, was erfreulich ist.

Diese Forderung ist unter anderem Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die TNS Infratest im Auftrag der Initiative D21 durchgeführt hatte. Ein weiteres Ergebis der Umfrage ist die Forderung nach einem Gütesiegel im E-Commerce. Sozusagen als vertrauensbildende Maßnahme. Abgesehen davon, dass es für Shops schon Gütesiegel gibt, ist auch gegen diese Forderung nichts einzuwenden. Denn immer noch fürchten mehr als neun von zehn Online-Shoppern Datenmissbrauch und halten eine Überprüfung der Wahrung ihrer Kunderechte durch Gütesiegelanbieter für erforderlich.

Dumm nur, dass zu den Qualitätskriterien des neuen, von Frau Künast geforderten, Gütesiegels auch die Barrierefreiheit zählen soll. Hier schlagen wir dann wieder den Bogen zum Eingangs erwähnten Halbwissen. Wie gesagt, man kann Verbraucherschutzministerin Künast und auch der Initiative D21 keinen Vorwurf machen. Außer: Sie hätten vielleicht Experten zum Thema Zertifikat für Barrierefreiheit befragen sollen. Unter Experten ist schon ein Gütesiegel für Barrierefreies Webdesign alleine sehr umstritten. In Kombination mit einem Gütesiegel für E-Commerce nach dem Prinzip "Trusted Shops" oder "s@fer shopping" ist es illusorisch.

20.09.05 | 11:38 Uhr | Joerg | nach oben



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