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Dieser Artikel von Jan Eric Hellbusch zeigt: Wer sich mit dem DIN CERTCO-Zertifikat für barrierefreie Webauftritte beschäftigt hat, stellt nicht nur fest, dass es ein BITV-Test à la BIK ist, sondern dass auch manche angekündigten "prozessorientierten" Aspekte nicht wirklich haltbar sind. Das beste Beispiel ist die Handhabung von PDF. PDF-Dokumente können aus der Zertifikatsprüfung ausgeklammert werden. Dabei sind PDF-Dokumente ein klassisches Beispiel dafür, dass das Thema "Barrierefreiheit" Redakteure und andere an der Informationserstellung beteiligte Mitarbeiter erreicht hat.
Warum können PDF-Dokumente aus einer Prüfung der Barrierefreiheit wohl ausgeklammert werden? Gerade PDF müssten doch Mittel zum Zweck sein, denn damit erreicht man nicht nur eine Handvoll Konzepter und Webmaster, sondern eben auch die Leute, die im Alltagsbetrieb eine Webseite füttern.
Gleichzeitig müssen zwei Probleme angesprochen werden: Zum einen werden PDF oft nicht speziell für das Web gestaltet und zum anderen werden sie in der für die Barrierefreiheit erforderlichen Software meist nicht erstellt. PDF-Dokumente werden in der Regel dann für das Web bereitgestellt, wenn Informationsanbieter ein Dokument "streuen" oder generell anbieten wollen, ohne dass die Nutzer daran was verändern können. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten, wobei die meisten die Anforderungen der Barrierefreiheit nicht berücksichtigen. Nur die Software von Adobe, etwa Adobe Acrobat, erlaubt die Gestaltung "barrierefreier" Dokumente.
Vielleicht lohnt ein Blick auf eine Anforderung der BITV (Checkpunkt 11.1):
Es sollen der Aufgabe angemessene, öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien verwendet werden.
und dem entsprechenden Prüfpunkt im sogenannten BITV-Test:
http://www.bitvtest.de/index.php?a=di&iid=1108&s=n
Bei der Anforderung ist die Rede von
Wenn PDF ein Problem der Zugänglichkeit darstellt, was es oft auch tut, dann muss zuerst auf andere Aspekte geschaut werden:
PDF ist nicht das eigentliche Problem. Das Problem besteht darin, dass man Adobe-Software nutzen muss, um Barrierefreiheit zu generieren. Die Tags können nur mit Adobe Acrobat erstellt und auch nur mit Adobe Acrobat gelesen werden. Entsprechend gilt der Fingerzeig (auch an Adobe, aber auch) an Anbieter von PDF-Erstellungssoftware und -Anzeigeprogrammen. Anwendungen zur Erzeugung von PDF müssten Tags unterstützen.
Ein weiteres und vielleicht auch größeres Problem ist der Kreis der anzusprechenden Mitarbeiter. Während wir es bei HTML in weiten Teilen mit Leuten in einem Dienstleistungsbetrieb – spezialisiert auf Konzeption, Design und Umsetzung von Webauftritten – zu tun haben, ist beim Thema "PDF" jeder angesprochen, der Informationen für das Web aufbereitet – und damit ist nicht nur der Sekretär oder die Chefin gemeint. Gerade große Informationsanbieter haben zahlreiche Praktikanten, die die Webinhalte pflegen usw.
Im BITV-Test liest man: Das PDF soll nicht für Aufgaben eingesetzt werden, die genauso auch mit HTML erfüllt werden könnten.
Sicherlich sind die meisten PDF-Dokumente im Web überflüssig, weil sie genauso gut und besser handhabbar in HTML angeboten werden könnten. Das stimmt solange, wie die Informationsersteller HTML beherrschen bzw. Inhalte in einem Redaktionssystem einpflegen können. Aber gerade die PDF-Dokumente stammen oft von Leuten, die nicht unmittelbar an dem Webauftritt arbeiten, seien es Fachleute oder externe Dienstleister u.v.m. Diese "Zulieferer" arbeiten vielleicht nicht mit Adobe Acrobat, sondern mit einem der zahlreichen kostenfreien Werkzeugen zur Erstellung von PDF oder mit den Konkurrenzprodukten von Adobe.
Ergo verlangt die Forderung nach Barrierefreiheit in PDFs nach Intensivschulungen für das TouchUp-Werkzeug von Adobe Acrobat für alle Mitarbeiter, die Informationen aufbereiten wollen. Das ist – gelinde gesagt – eine halbe Katastrophe. Die lustigste Kombination: Keine Rückgängigfunktion und ständige Abstürze auf diversen Systemen, so dass viele Dokumente mehrfach bearbeitet werden müssen (Adobe Acrobat 7). Der Konsum an Beruhigungstabletten dürfte hier zumindest nicht rückläufig sein.
Zurück zum BITV-Test: Der Prüfschritt 11.1.1 heißt "Angemessene Formate" und beinhaltet die Prüfung der direkten Zugänglichkeit von PDF und Office-Dokumenten. Der PDF-Test ist recht streng und nicht realistisch. Wenn die Prüfanleitung durchgelesen wird, könnten sich folgende Aussagen ableiten lassen:
Seit Adobe Reader 7 können Tags automatisch Dokumenten hinzugefügt werden. Auch wenn die Qualität manchmal zu wünschen übrig lässt, so ist sie nicht schlechter als wenn man aus Microsoft Word ein tagged PDF mit dem Adobe-Makro "PDFMaker" erzeugt. In beiden Fällen ist die Nutzbarkeit nicht perfekt, aber meist brauchbar.
Das ist auch das eigentliche Missverhältnis des Prüfschrittes: Es wird viel von den Anbietern verlangt und nicht beachtet, dass die meisten Nutzer nur eine kostenfreie Version des Adobe Readers 7 installieren brauchen – das natürlich unter Vorbehalt, denn es gibt tatsächlich nicht zugängliche PDF-Dokumente. Mit anderen Worten: ein eingescanntes Dokument verwehrt den Zugriff mit einem Screenreader, aber ein nicht-getaggtes Dokument ist nicht unbedingt problematisch.
Aus der Anleitung zum Test:
3. Der Benutzer wird über die Barrierefreiheit der PDFs informiert, er kann also vorab, ohne Versuch und Irrtum barrierefreie von nicht barrierefreien PDFs unterscheiden.
Die letzte Voraussetzung muß unbedingt erfüllt sein, sie ist entscheidend für die praktische Nutzbarkeit der Informationsangebote. Wenn es nicht möglich ist, barrierefreie von nicht barrierefreien PDFs zu unterscheiden, hat der Aufwand für die Aufbereitung eines Teils der Dokumente keinen Nutzeffekt.
Was heißt das? Adobe Reader 7 und die Funktionen für Screenreader-Nutzer fallen unter den Tisch. Die Kenntlichmachung eines nicht-getaggten Dokuments ist mit Nichten entscheidend für die Nutzbarkeit eines PDF-Dokuments. Entscheidend sind vielmehr andere Dinge, etwa ob Adobe Reader 7 installiert ist, oder ob ein bereits getaggtes Dokument tatsächlich "barrierefrei" ist. Und auch wenn andere Punkte hier aufgezählt werden können, entscheidend ist nicht die Kennzeichnung eines Links, oder ob das verlinkte Dokument getagged ist, sondern wie das Dokument selbst beschaffen ist. Mit Adobe Reader 7 kommt es sogar nur darauf an, dass das Dokument an sich ordentlich gegliedert und gestaltet ist, um es nutzen zu können.
Im Prinzip ist die Forderung nach Tags in einem PDF-Dokument korrekt. Aber der Test von BIK schießt ein wenig über das Ziel hinaus. Wenn beispielsweise eine Unterscheidung der getaggten und nicht-getaggten PDF-Dokumente gefordert wird, stellt sich die Frage, ob das das Nutzerverhalten ändert? Wenn ein bestimmtes Formular oder ein Dokument gesucht wird, dann wird auch die nicht barrierefreie Form genommen. Zur Not wird das betreffende Schriftstück ausgedruckt und über einen Scanner mit Hilfe von OCR in Microsoft Word umgewandelt. BIK geht da aber noch einen Schritt weiter und verlangt in der Prüfanleitung:
Auf der Startseite oder auf einer von der Startseite aus verlinkten Seite mit Bedienhilfen oder mit Informationen zur Barrierefreiheit wird einfach und klar gesagt, welche PDFs barrierefrei sind.
Eine andere Sache, die Zweifel über den Praxisbezug des Prüfschrittes aufkommen lässt, ist der Blickwinkel. Es wird stets davon ausgegangen, dass PDF das "Original" ist – ohne Differenzierung. Was ist, wenn die PDF-Datei eine Druckversion der HTML-Version darstellt? Dann sind Tags wirklich nicht erforderlich. Was ist, wenn eine PDF-Datei den Text einer HTML-Seite mit einem gestalteten Dokument ergänzt? Auch wenn das PDF-Dokument vielleicht vorher verfügbar war, so dient es möglicherweise anderen Zwecken. Das Web ist ein Medium und kann auch Downloads anbieten, oder sollen diese alle mit Kennwort geschützt werden, damit man sagen kann, "Man kann es auch per E-Mail bestellen, aber es ist zum Ausdruck bestimmt!" Diese Ausweichmöglichkeit ist eine potenzielle Folge des Prüfschritts, die Anbieter und Nutzer erheblich benachteiligt – auch Blinde.
Die absolute Höhe bildet die Aussage, dass ein Word-Dokument nicht als Alternative für ein PDF-Dokument geeignet sei. Wir müssen aber sehen, dass es bei der Prüfung barrierefreier PDF-Dokumente fast ausschließlich um Blinde geht, die mit einem Screenreader arbeiten. Die faktische Arbeitsumgebung ist Microsoft Office, auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen. Warum macht BIK den Blinden das Leben so schwer? Auch ein getaggtes PDF wird nach Word exportiert, weil die Bedienung eines Word-Dokuments im Screenreader um ein vielfaches besser ist als im Adobe Reader. Warum soll ein Anbieter diese Arbeit nicht erleichtern? Dabei reicht eine RTF-Version – es muss nicht das proprietäre Microsoft-Format sein.
BIK sollte ihren Anspruch gut überlegen:
Als es bei der Barrierefreiheit eher um HTML, Standardkonformität und Semantik ging, hatten wir es zumeist mit Konzeptern und Technikern zu tun. Die technischen Anforderungen konnten hier vermittelt werden. Die "Zielgruppe" der Redakteure und Content-Ersteller ist um ein Vielfaches größer und heterogener. Gleichzeitig ist der Adobe Acrobat nicht gerade die zugänglichste Software. Da soll Barrierefreiheit mit der gleichen Latte gemessen werden? Der Anspruch ist eindeutig zu hoch (das erklärt auch, warum PDF-Dokumente auch aus einem Test ausgeklammert werden dürfen).
Besser wäre ein Niveau, das die meisten Anbieter auch erreichen können.
Die Rolle der Barrierefreiheits-Polizei hat BIK in den letzten Jahren gut erfüllt, indem das Projekt ein Testverfahren auf die Beine stellte. Die anfänglichen Kinderkrankheiten des Verfahrens sind heute ausgemerzt und die meisten Aspekte sind gut abgedeckt. Bei einigen Aspekten – dazu zählen neben PDF auch AJAX, Flash oder Multimedia – sollte BIK vielleicht die andere Seite mal anschauen. Der Praxisbezug sollte bewahrt werden, um auch eine Zukunft zu haben.
Die Verteuflung eines De-facto-Standards als "nicht angemessen" trägt sicher nicht zur Zukunft des barrierefreien Webdesigns bei.
Illustration: Illustration von story-boarder.de
Foto: Gulli
Einen Punkt der Kritik habe ich nicht verstanden; Jan Eric schreibt:
"[...] Es wird stets davon ausgegangen, dass PDF das "Original" ist – ohne Differenzierung. Was ist, wenn die PDF-Datei eine Druckversion der HTML-Version darstellt? Dann sind Tags wirklich nicht erforderlich. [...]"
In den Ausführungen zum Prüfschritt heißt es dazu:
"[...] Als barrierefreies PDF gilt:
* ein PDF, zu dem eine gleichwertige, barrierefreie HTML-Alternative zur Verfügung steht,
* ein PDF, das mithilfe eines auf der Webseite hierfür bereitgestellten Konvertierungsprogramms in ein gleichwertiges, barrierefreies HTML-Dokument umgewandelt werden kann oder
* ein PDF, das auf Grundlage seiner Tag-Struktur direkt zugänglich ist."
Ich interpretiere das so:
Wenn es eine barrierefrei HTML-Version eines PDF-Dokuments gibt, ist die "Art" des PDFs (= barriefrei oder auch nicht) uninteressant.
Es wird stets davon ausgegangen, dass die PDF barrierefrei umgesetzt werden muss.
Wie sieht es aber aus, wenn ich ein HTML-Dokument mit verschiedenen Objekten ergänze (Audio, Video und PDF? Beispiel: die Plenarsitzungen des Landtags NRW in Landtag Liv).
"Schon" Grafiken bieten Grenzen, die mit Alternativtexten niemals kompensiert werden können. Andere multimediale Objekte werden noch schwieriger sein. Bei PDF gelten meines Erachtens die gleichen Voraussetzungen wie bei Video: Sie werden online gestellt, weil sie da sind. Bei Video muss die Audiodeskription erstellt werden beziehungsweise müsste sie erstellt werden, aber es gibt weltweit kein Fernsehsender, der dies tut. Bei PDF verlangt BIK aber solche Artistik von den entsprechenden Anbietern.
Für die Homepage kann dies bedeuten: Eine Zusammenfassung eines Ereignisses wird online als Text verfügbar gemacht. Ein Vorhandenes PDF-Dokument, zum Beispiel das Protokoll des Ereignisses, kann als ergänzendes Objekt hinzugefügt werden. Nach der BIK.Prüfung wäre jetzt aber eine weitere HTML-Seite erforderlich (sogar das Original in Word wäre nicht zulässig.
--
Jan Eric Hellbusch
Web: http://2bweb.de
Danke für den Tipp zum Umgehen des PDF- Prüfschritts: Zusendung per E-Mail anbieten und entsprechende Serverroutine einrichten. Ich weiß noch einen: PDFs auf einer anderen Website sammeln und dorthin verlinken. Fremde PDF-Dokumente sind nämlich aus der Prüfung ausgenommen.
Mit dem PDF-Prüfschritt ist BIK dem Stand der Technik um Jahre voraus, und verlangt von der Welt, was Adobe selbst nicht leistet: Tags sauber verarbeiten. Da kann man nur ironisch werden. Siehe meine Glosse "Barrierefreies PDF - Schluß mit Quick and Dirty" http://www.bit-informations... Ich habe noch nie so viele Leserbriefe bekommen wie bei diesem Thema, und keiner hat BIK verteidigt, nicht einmal die Blinden.
Vorsicht, Kommentar eines das Internet blind nutzenden und per Redaktionssystem mitunter mit Inhalt versorgenden Nichtfachmanns: Danke für die Analyse, warum es so nicht geht. Ich wäre dankbar für konstruktive Vorschläge/Ansätze/Bewertungskriterien...
Stimmt, BIK hat ein Problem an dieser Stelle. Tatsache ist, dass der Bereitsteller eines nicht strukturierten PDF-Dokuments mir womöglich die Arbeit des Abfotografierens und Texterkennens abgenommen hat. Tatsache ist aber auch, dass sich mir eine nicht ausgezeichnete Überschrift auch nicht als solche zu erkennen gibt. Das gibt Abzüge in der B-Note, aber ein herzliches Dankeschön für die bereitgestellte Information - trotzdem. Wenn es richtig ist, auf Strukturelemente zu bestehen, dann ist es auch richtig, keine Bestnoten zu vergeben, wenn sie fehlen.
- Michael Herbst -
P.S.: Wieder ohne Abkürzungen und Fremdsprachiges ausgekommen und den JAWS-Nutzer damit die Kunstpausen davor erspart. Weiß irgendwer, wie man die beseitigen kann?
Wenn die öffentliche (Über)Förderung mal ausläuft ist es sicherlich von Vorteil sich gut gestellt zu haben mit möglichen Freunden. Die Decke von Adobe würde wohl für Dutzende von BIKs reichen.
Diese kaum erfüllbare Anforderung ist selbst eine Barriere. Wer sie als Webautor erfüllen möchte muss wohl oder übel darauf verzichten bestimmte Informationen zu veröffentlichen.
Sehr geehrter Herr Hellbusch,
Sie schreiben: "Die Anforderungen kommen dem Verbot von QuarkXpress gleich ..". Diese Aussage kann ich nur bestätigen, ja sogar weiter Ausbauen. Als langjähriger Formularersteller greife ich auf einen immensen Pool "alter" Xpress-Formulare zurück. Eine gute Basis für alle gängigen Formate, stabil und sicher. Alle aktuellen Dokumentationen bezüglich barrierefreier PDF klammern Xpress aus. Für mich unverständlich.
Fakt ist: Tags müssen ausgezeichnet werden, egal in welcher Anwendung. Für mich ein Arbeitsschritt, der am Ende einer langen Kette liegt (in Acrobat Professional). Die manuelle Tag-Erzeugung ist dabei immer begleitet von Konflikten und Abstürzen! Seit Acrobat 8.0 Professional kommen noch zahlreiche Bugs hinzu. Hier werden halbfertige Softwarelösungen teuer verkauft. Von Barrierefreiheit kann ich als Anwender also nur träumen.
Wie wirbt die Bild so schön: "Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht".
Danke Herr Hellbusch, endlich habe ich mal einen Artikel über PDF + Barrierefreiheit gelesen, der die Kirche zurück ins Dorf holt.
Gruß
Thoma
Barrierearm ist die PDF-Lösung schon deswegen nicht, weil das Plug-In erst installiert werden muss. Auch technische Barrieren können ebenso dagegen sprechen wie die menschlich begründeten Hinternisse. Allerdings muss ich schon sagen, dass PDF-Dateien für Formulare und Verträge, die im Web zur Verfügung gestellt werden sollen, durchaus Sinn machen. In so einem Fall hätte ein Screenreader so oder so Probleme...
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